Was passiert, wenn man seine Miete nicht bezahlt?

Was passiert, wenn man seine Miete nicht bezahlt?

Die Miete gehört für die meisten Personen zu den grössten Ausgaben im Budget. Deswegen wird schnell einmal die Miete nicht bezahlt, wenn man plötzlich noch zum Zahnarzt muss oder das Auto kaputt ist. Doch aufgepasst! In der Schweiz gibt es das sogenannte “schnelle Mietrecht” - dieses ermöglicht dem Vermieter, einen zahlungsunwilligen Mieter innert kürzester Zeit loszuwerden. Gemäss Art. 257 lit. c OR muss der Mietzins und Nebenkosten am Ende jeden Monats bezahlt werden.

Die meisten Mietverträge schreiben aber vor, dass der Mietzins und Nebenkosten monatlich im Voraus oder auf den ersten Tag des Monats zu bezahlen sind. Bezahlen Sie auch nur einen Tag später, so befinden Sie sich rechtlich gesehen im Zahlungsverzug. Der Vermieter kann Ihnen dann mittels eingeschriebenen Briefs eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen setzen und androhen, dass das Mietverhältnis bei Ablaufen der Frist ohne Zahlungseingang gekündigt wird (Art. 257 lit. d OR).

Bezahlen Sie immer noch nicht, so kann der Vermieter den Mietvertrag innert 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats kündigen. Dagegen sind alle Rechtsmittel chancenlos und es kann auch keine Mieterstreckung erwirkt werden. Gleichzeitig kann der Vermieter eine Betreibung einleiten, um an die geschuldete Miete bzw. an die Mietkaution zu kommen. Dies geschieht, indem er das Betreibungsamt informiert, welches ihnen einen Zahlungsbefehl zukommen lässt. Übrigens: Weigern Sie sich, die Wohnung zu verlassen, so kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen und im schlimmsten Fall werden Sie vom Betreibungsamt, Gerichtsvollzieher und Polizei aus der Wohnung eskortiert. Das “schnelle Mietrecht” mag zwar im ersten Moment verängstigend klingen - doch keine Angst: Der Vermieter muss bei diesem Verfahren peinlichst alle gesetzlichen Vorschriften einhalten, insbesondere Fristen und Formvorschriften. Dazu gehört zum Beispiel: 

  • Die Fristen müssen strikt eingehalten werden. Die vorausgegangene Mahnung muss mindestens eine 30-tägige Frist angesetzt haben, und nach Ablauf dieser Frist muss der Vermieter eine weitere Frist von 30 Tagen bis an das nächste Monatsende abwarten. 
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und der Mieter muss dafür ein offizielles Formular verwenden. Ebenfalls muss in der vorausgegangenen Mahnung explizit eine Kündigung wegen Zahlungsverzug angedroht werden. 
  • Speziell bei Ehepaaren (bzw. eingetragenen Partnerschaften): Beide Partner müssen dieMahnung separat per Post erhalten, auch wenn nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben hat. 
  • Bei anderen Wohngemeinschaften reicht eine einzelne Mahnung bzw. ein einzigesKündigungs-Formular aus, sofern darauf sämtliche Mieter aufgelistet sind. 
  • Auch die kleinste Formvorschrift muss eingehalten werden. Zum Beispiel reicht es schonfür die Anfechtung einer solchen Kündigung, wenn der Name eines Mieters falsch geschrieben ist. Auch müssen natürlich alle Daten stimmen, und das behördliche Kündigungsformular muss korrekt ausgefüllt werden. Kleinere Formfehler führen wohl kaum zu einer gerichtlichen Abweisung der Kündigung, doch durch ein Verfahren kann Zeit gewonnen werden. Auch wenn Sie die Miete immer mal wieder zehn bis 14 Tage zu spät bezahlen, kann dies zu Problemen führen. Der Vermieter kann zwar solchen Mietern nicht im Eilverfahren wie oben beschrieben kündigen, aber ein Grund für eine ordentliche Kündigung (gemäss Vertrag) ist gegeben. Man spricht in diesem Fall von einer Kündigung wegen “schleppendem Zahlungseingang”. 

Deswegen: Bezahlen Sie Ihre Miete immer rechtzeitig. Im Notfall suchen Sie bestenfalls das Gespräch mit dem Vermieter. 

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